Qualitätsmanagement

Zahnersatz ist ein Medizinprodukt –
Ästhetischer Zahnersatz ist ein Teil Ihres Körpers.

Zahnärzte und Patienten stellen aufgrund dieser zwei Aussagen hohe Ansprüche an unsere Leistungen und Produkte. Wer ein Medizinprodukt erhält muss sich darauf verlassen können, dass er nicht mit einem „Zufallsprodukt“ beliefert wurde. In unserem Labor wird Zahnersatz nach zugelassenen Produktionsprozessen und ausschließlich mit Materialien die eine CE Kennzeichnung besitzen angefertigt. Alle Materialien und Produktionsprozesse müssen dokumentiert und archiviert werden, um auch zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Informationen zurückgreifen zu können.

 

Unsere Motivation geht aber weit über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus. Wir haben für unseren gesamten Betrieb ein Qualitätsmanagement installiert und dieses von einem unabhängigen Unternehmen (mdc) zertifizieren lassen. Dieses System wird ständig kontrolliert und in jährlichen externen Audits geprüft. Wir sind verpflichtet die strengen Auflagen des Zertifizierers einzuhalten – das gibt Ihnen eine hohe Produktsicherheit!!

Schließlich erhalten Sie von uns kein 0815 Produkt sondern ästhetische, individuelle Lebensqualität.

Die hohen Ansprüche, die wir an uns selbst stellen, fordern wir aber auch bei unseren Lieferanten. Beim Materialeinkauf steht bei uns eben nicht der „Billigste“ ganz oben auf der Liste. Mit dem „Billigsten“ kann man eben auch nur „billigen“ Zahnersatz anfertigen – ob der dann günstig ist darf mit Recht bezweifelt werden, denn der Billigste verursacht mitunter sehr hohe Folgekosten durch eine kürzere Lebensdauer oder häufige Reparaturen des Zahnersatzes.

Alle Lieferanten müssen, genauso wie wir, über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Schon seit 1997 ist unser gesamter Betrieb nach der DIN EN ISO 9001 und DIN EN 46001 geprüft und zertifiziert. Seit 2006 ist eine neue Norm in Kraft. Selbstverständlich ist es für uns eine Pflicht und Ehrensache dieser Entwicklung zu folgen. So erfüllen wir jetzt die Norm EN ISO 13485:2003